LF 21: Was bedeutet dieser Zusatz bei W+P Produkten?

REACH und RoHs konforme Serien

Die Substanz Blei (lead) ist im Produktsortiment von W+P PRODUCTS die einzige, die von den Reglementierungen durch die REACH- und RoHS-Verordnungen betroffen ist.

Diese Verordnungen, im Besonderen die REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), unterliegen stetigen Substanz-Erweiterungen. Aktuell sind bei den W+P Produkten aber alle anderen gelisteten Stoffe unterhalb der Grenzwertüberschreitungen.

In den REACH- und RoHS-Stellungnahmen sind die W+P Serien, die von einer REACH 0,1 % Blei-Überschreitung beziehungsweise der Nutzung einer ROHS Ausnahme 6a (max. 0,35%) oder 6c (max.4 %) betroffen sind, gelistet.

https://wppro.com/fileadmin/media/Downloads/WP-REACH-SCIP-250220-de.pdf
https://wppro.com/fileadmin/media/Downloads/WP-ROHS-2502-de.pdf

Im Jahr 2021 sind die RoHS Ausnahmen 6a und 6c eigentlich schon ausgelaufen. Über die damals von der Industrie eingereichten Anträge zur weiteren Ausnahme-Erlaubnis hat die EU-Kommission bis heute keine Entscheidung getroffen.

Grundsätzlich wäre bei einer Ablehnung immer noch eine einjährige Handels-Verwendungsfrist gegeben. Dennoch hat W+P PRODUCTS, aufgrund des schwebenden Verfahrens, im Jahr 2021 die technische Umsetzung auf bleifreie (max.0,1%) Serien gestartet. LF 21 = LEAD FREE 21.

Für folgende Serien sind diese LF21-Optionen bisher erhältlich:

107 D-Sub Steckverbinder
111 D-Sub Steckverbinder
153 + 153 C Präsizions-Buchsenleisten, RM 2,54mm
154 Präsizions-Buchsenleisten, RM 2,54mm
1533 SMT-Präsizions-Buchsenleisten, RM 2,54mm

Weitere Serien können auf Anfrage überprüft werden.

Bei den genannten Serien können bei den relevanten Bauteilen, wie Kontakten, Kontaktträgerhülsen oder Schraubenkomponenten, durch den Wechsel des Grundmaterials die Grenzwerte von max. 0,1% Blei eingehalten werden.

Warum sollte ich eine LF21 Serie einsetzen?
• Keine SCIP-Listung notwendig.
• Keine Sondereintragungen bei den immer häufiger werdenden Umweltanfragen der Endkunden oder Umweltdienstleister notwendig.
• Keine Beobachtung der Veröffentlichungen seitens EU-Kommission notwendig.
• Kein Neudesign bei Langzeitprojekten notwendig, falls die EU Kommission doch irgendwann die Ausnahmen nicht weiter verlängert.