Neuigkeiten zu den RoHS- Ausnahmen

Konforme Serien

Im Produktsortiment von W+P PRODUCTS ist Blei (Lead) die einzige Substanz, die von den Reglementierungen im Rahmen der RoHS-Ausnahmen betroffen ist.

In unseren RoHS-Stellungnahmen sind alle W+P-Serien aufgeführt, bei denen entweder der Grenzwert von 0,1 % Blei überschritten wird oder die unter eine der geltenden RoHS-Ausnahmen fallen, konkret die Ausnahmen 6a.I  (max. 0,35 %) bzw. 6c (max. 4 %).

https://wppro.com/fileadmin/media/Downloads/WP-ROHS-260106-de.pdf

Ergänzend zu diesen Stellungnahmen führen wir im Anhang bereits mögliche Serien bzw. LF21-Optionen auf, die keine Inanspruchnahme der genannten RoHS-Ausnahmen erfordern. Dieser Anhang wird im Zeitraum April/Mai 2026 weiter aktualisiert.

Ende des Jahres 2025 wurde die RoHS-Richtlinie aktualisiert. Für die Ausnahmen 6a.I und 6c wurden Verlängerungen bis zum 30. Juni 2027 beschlossen. (Vgl. Amtsblatt der Europäischen Union)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502364

Aufgrund fristgerecht eingereichter weiterer Verlängerungsanträge der Industrie (vgl. „Validity and Rolling Plan“ der EU) muss bis zum 30. Juni 2027 erneut über
eine mögliche weitere Verlängerung entschieden werden.

https://environment.ec.europa.eu/document/f4bd701f-7c2c-4d52-9a03-dc91866e6c61_en

Solange die Europäische Kommission keine neue Entscheidung treffen wird, bleiben die bestehenden Ausnahmen gültig!

Aufgrund der bisherigen Bearbeitungszeiten der Kommission von bis zu vier Jahren ist der Zeitpunkt einer neuen Entscheidung derzeit schwer vorherzusagen.

Auch im Fall einer Ablehnung der Verlängerungsanträge würde mindestens eine zwölfmonatige Übergangsfrist gelten. Im kürzesten Fall wären die Ausnahmen daher noch bis zum 30. Juni 2028 gültig.

Aus unserer Sicht empfiehlt die aktuelle Richtlinie ausdrücklich eine weitere Verlängerung der Ausnahme 6c (vgl. Auszug 16).

(16) "Hinsichtlich der Ausnahme 6c des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU für Kupferlegierungen mit einem Massenanteil von bis zu 4% Blei war es im Rahmen der wissenschaftlichen und technischen Bewertung nicht möglich, Anwendungsgebiete zu ermitteln und festzulegen, in denen die Ausnahme nicht mehr erforderlich ist, obwohl viele Hinweise darauf vorlagen, dass Blei in bestimmten Anwendungen erfolgreich ersetzt werden könnte. Da die Substitutionsprodukte nicht hinreichend zuverlässig sind, sollte eine Verlängerung der Ausnahme gewährt werden. Angesichts der technischen Bewertung ist es angezeigt, für alle in Anhang I der Richtlinie 2011/65/EU aufgeführten Kategorien dasselbe Ablaufdatum festzulegen."